Vermutlich im Jahr 623 nach Christus, hatte ein 52jähriger Araber Geschlechtsverkehr mit einem 9jährigen Mädchen. Drei Jahre zuvor, hatte dieser Araber das Mädchen geheiratet. Wir wissen heute nichts darüber, wie dieser Geschlechtsverkehr stattfand, aber unsere Lebenserfahrung lässt uns erahnen, daß es sich nicht um einen einvernehmlichen und zärtlichen Geschlechtsakt zwischen Mann und Frau bei Kerzenschein und Kuschel-Rock gehandelt haben wird. Was wir aber heute wissen, sind die Namen der beiden. Der erwachsene Mann hieß Mohammed. Das Kind hieß Aischa.
Normalerweise wäre nach über 1.395 Jahren, dieser nach heutigen westlichen Wertemaßstäben abstoßende Geschlechtsakt nicht mehr der Rede wert, wäre dieser vormittelalterliche Kindesmissbrauch nicht die Grundlage und Rechtfertigung für Zwangsheiraten zwischen häufig alten Männern und kleinen Mädchen in der muslimischen Glaubenswelt. So weit, so ekelhaft!
In Deutschland gilt Geschlechtsverkehr zwischen Erwachsenen und Kindern als Kindesmissbrauch und wird bestraft. Seit Juli 2017 gibt es ein Gesetz, wonach Ehen bei denen ein Partner unter 18 Jahren ist, vom Richter aufzuheben sind. Ausnahmen sind möglich. Ehen mit Kindern oder Jugendlichen unter 16 Jahren sind in Deutschland grundsätzlich nicht erlaubt, dies gilt auch für im Ausland geschlossene Ehen. So weit, so gut!
Im Jahr 2016 meldete sich der damalige deutsche Justizminister Heiko Maas (SPD) öffentlich zu Wort und reklamierte Ausnahmen für muslimische Kinderehen auch in Deutschland. Und man mag es kaum glauben, er argumentierte mit dem Kindeswohl! Aber nicht mit dem Kindeswohl der Kinderehefrau, sondern mit dem Kindeswohl des Kindes, welches die Kinderehefrau nach dem muslimisch legitimierten ehelichen Kindesmissbrauch geboren hat. Wie moralisch verfallen muss man sein, um eine solche Meinung zu vertreten? Nach dieser Denkart, sollte dann wohl auch jeder inhaftierte Vergewaltiger freigelassen werden, wenn die vergewaltigte Frau aufgrund dieser Vergewaltigung ein Kind gebärt. Alles zum Wohle des Kindes natürlich, denn auch dieses Kind hat ein Recht auf einen Vater!
Nun sollte man hoffen, daß dies die Meinung einer einzelnen verwirrten Person sei, aber nein, weit gefehlt, denn das im Juli 2017 in Kraft getreten Gesetz gegen Kinderehen, droht jetzt gekippt zu werden. Der Bundesgerichtshof hält die gesetzliche Regelung für grundgesetzwidrig, wonach die im Ausland, nach dort geltenden Recht geschlossenen Kinderehen, in Deutschland unwirksam seien.
Besinnen wir uns noch einmal auf den Ursprung der muslimischen Kinderehen. Vor 1.395 Jahren missbraucht ein 52jähriger Araber ein 9jähriges Mädchen. Dieser vormittelalterliche ekelhafte Kindesmissbrauch soll nun als Legitimierung für heutige Kinderehen durch die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland respektiert werden?
Daß eine Gesellschaft eine solche Frage überhaupt diskutiert, zeigt wie geistig und moralisch degeneriert sie in Wahrheit ist. So weit, so schlecht!
